Urteil: 200 Arbeitsstunden für Drogendealer aus Raeren

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Ihm wurde zur Last gelegt, in den Jahren 2015 und 2016 mit Drogen gehandelt und diese zum Teil auch an eine Minderjährige verkauft zu haben. Der Angeklagte räumte ein, zu dieser Zeit selbst stark heroinabhängig gewesen zu sein. Zur Finanzierung des Eigenkonsums habe er dealen müssen. Von den Drogen habe er sich inzwischen losgesagt und er stehe vor einer beruflichen Wiedereingliederung.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Arbeitsstrafe von 100 Stunden sowie eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro gefordert. Der Richter verhängte in der Sitzung am Montag eine Arbeitsstrafe von 200 Stunden sowie eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro mit Strafaufschub. (hegen)