„Narrenzeit heißt nicht Narrenfreiheit“



Zur Erinnerung: Unter 16 Jahren haben Jugendliche ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Abendveranstaltungen fernzubleiben. Dies bedeutet unter anderem, dass die Begleitung durch ältere Geschwister nicht ausreicht. Es ist verboten, Jugendlichen unter 16 Jahren alle alkoholhaltigen Getränke über 0,5 Vol.% zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten. Es ist ebenfalls verboten, Jugendlichen unter 18 Jahren alkoholhaltige, destillierte Getränke über 1,2 Vol.% (beispielsweise Alkopops, Cocktails, Schnaps, Likör) zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten. Und schließlich ist es auch untersagt, Jugendlichen unter 18 Jahren alkoholhaltige, gegorene Getränke über 22 Vol.% zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten.

Bei Verstoß gegen diese Auflagen werden Protokolle erstellt, und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, teilt die Polizeizone Weser-Göhl mit. Unter Jugendlichen sei der Gruppenzwang groß und daher gelte es, Jugendlichen einen gesunden, maßvollen Umgang mit Alkohol zu vermitteln. Aus jugendlicher Sicht werde es manchmal als „hip“ oder „cool“ angesehen, seine Trinkfestigkeit unter Beweis zu stellen. „Leider denken viele Jugendliche gar nicht oder viel zu spät über die Folgen von exzessivem Alkoholkonsum nach. Hier ist unsere Vorbildfunktion gefragt, denn Jugendliche orientieren sich an dem Verhalten Erwachsener.“

Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen.

Und im Zeitalter des Smartphones und des mobilen Internets gebe es, zusätzlich zu den gesundheitlichen Risiken, auch andere Gefahren. Spätestens, wenn ein potenzieller Arbeitgeber bei Internetrecherchen auf unschöne Bilder der volltrunkenen Bewerberin oder des volltrunkenen Bewerbers stößt, könne aus vermeintlichem Spaß bitterer Ernst werden.

Neben Kindern und Jugendlichen sollten sich auch die Erwachsenen an einige Regeln halten, damit der Aschermittwoch keinen bitteren Beigeschmack bekommt. Man sollte seine Grenzen kennen und Kindern und Jugendlichen vermitteln, dass Alkoholkonsum und närrische Hochstimmung nicht zusammengehören müssen. Nein sagen sollte man ebenfalls zu Getränken; außerdem sollte man sein Getränk nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Personen, welche sich im angetrunkenen Zustand hinters Lenkrad setzen wollen, sollte man davon abhalten.

Alkohol verändert schon in geringen Mengen das Verhalten. Bei 0,2 bis 0,5 Promille werden unter anderem der Puls und die Atmung schneller, die Schmerzempfindlichkeit nimmt ab, die Sehfähigkeit geht etwas zurück. Es kommt zur Rotlichtschwäche, das bedeutet Brems- und Ampellichter werden erst verspätet wahrgenommen.

Bei 0,5 bis 1 Promille ändern spürbar unter anderem das Verhalten und die Stimmung. Es kommt zu Selbstüberschätzungen, und man fühlt sich aufgedreht, obwohl man in Wirklichkeit zunehmend betäubter wird. Das Erinnerungs- und Reaktionsvermögen nehmen weiter ab. Es kommt zum sogenannten Tunnelblick, das heißt man nimmt rechts und links von der Sehachse immer weniger wahr. Ab einem Wert von 1 Promille gilt man als stark betrunken. Alle körperlichen Benachteiligungen werden stärker. „Man findet alles super, aber meist ist genau das Gegenteil der Fall“, umschreibt es die Polizei. Ab 2 Promille ist man schwerst alkoholisiert. Alle Sinne sind in diesem Stadium betäubt, und man ist total orientierungslos und eigentlich nur noch körperlich anwesend. Schon vor dem Beginn der Party sollte man sich überlegen, wie man später nach Hause kommt – entweder mit einem „Bob“ oder mit einem Taxi. Man sollte auch nicht zu jemandem ins Auto steigen, von dem man nicht ganz sicher ist, dass er nüchtern ist. (sc/red)