Lontzener Diskothek „Clive“ erhält Bewährungsfrist

Blick auf die neu gestaltete Lontzener Diskothek im Juni. | GrenzEcho

Am Ende dieser Frist werden die Gläubiger zusammengerufen, um über einen Rückzahlungsplan abzustimmen.

Am 31. Mai eröffnete der „Clive“ an der Lütticher Straße in Lontzen. Angelo Principalli, Eigentümer des Restaurants La Bottega in Eupen, hatte das frühere „Graffiti“ übernommen, das seit 2014 leerstand. Nach umfangreichen Umbauarbeiten und einer vollständigen Erneuerung von Technik und Inneneinrichtung entstand eine neue Location. Hinzu kam das einzigartige Konzept, den klassischen Clubbetrieb mit Live-Konzerten zu kombinieren. Beste Voraussetzungen also für einen guten Start. Aber es kam anders.

Zunächst zögerten sich die Umbauarbeiten hinaus, sodass die Eröffnung nicht – wie ursprünglich geplant – im März stattfinden konnte. Dazu kam die Entscheidung, nicht bis zum Beginn der Clubsaison im September zu warten, sondern schon im Sommer zu starten. Das war, wie sich herausstellten sollte, eine Fehleinschätzung. Die Gäste blieben aus – im „Clive“ war nichts los. Ein klassischer Fehlstart.

Was folgte, ist logisch: hoher Schuldenstand, fehlende Einnahmen, teilweise sehr ungeduldige Lieferanten. Der Druck stieg von Tag zu Tag. Der „Clive“ würde es nicht bis zum Herbst schaffen.

Die Wende kam schnell. Eine Gruppe von hiesigen Unternehmern und Investoren aus unterschiedlichen Branchen fand sich zusammen, die nach wie vor an das Projekt glauben. Eine Reihe von grundlegenden Veränderungen stand an. Angelo Principalli trennte sich vom Manager des „Clive“ und von einer Reihe anderer Dienstleister. Eine Steuerungsgruppe trifft jetzt die strategischen Entscheidungen. Ein neues operatives Management ist eingesetzt mit klarer Aufgabenbeschreibung, festen Budgets und ständigem internen Controlling.

Angesichts der desolaten Finanzlage entschied das Team nach juristischer Beratung, ein Verfahren der gerichtlichen Reorganisation anzufragen (französisch „Procédure de réorganisation judiciaire“). Mit dieser Entscheidung des Handelsgerichts Eupen ist ein sofortiger Schutz der Gesellschaft gegenüber den Forderungen der Lieferanten verbunden. Während einer Frist von sechs Monaten kann der Betrieb nicht gepfändet oder zahlungsunfähig erklärt werden. Er muss seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen, hat aber die Möglichkeit und Verpflichtung, einen Rückzahlungsplan für die aufgelaufenen Schulden auszuarbeiten und den Gläubigern zur Abstimmung vorzulegen. Während der sechsmonatigen Laufzeit bleibt das Management des Betriebs in vollem Umfang handlungsfähig, muss dem Gericht aber monatlich Bericht erstatten. Mit seiner Entscheidung bezeugt das Handelsgericht seine Einschätzung, dass eine realistische Chance besteht, einen Konkurs abzuwenden. (red)