Klage von Dr. Klinkenberg gegen Eupener Hospital abgewiesen

Das Eupener St.Nikolaus-Hospital hatte Ende 2016 die Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Chefarzt einseitig beendet. Am 29. Dezember 2016, seinem 65. Geburtstag, war die Zugangskarte gesperrt worden.

Der Narkosearzt sprach von Diskriminierung. Noch nie sei in Eupen eine Arztkarriere mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres gestoppt worden, wenn der betroffene Mediziner dies nicht ausdrücklich wünschte, sagte er und bemühte die Justiz. 2016 hatte er die Brocken als Chefarzt hingeschmissen. Die Ablehnung seines Verlängerungswunsches deutete er als Retourkutsche. Das Gericht vertrat am Donnerstagnachmittag die Auffassung, dass keine Diskriminierung vorliege und das Krankenhaus berechtigt war, den Vertrag nicht fortzusetzen. Daher liege kein Rechtsmissbrauch vor.

Dr. Klinkenberg hat einen Monat nach Zustellung Zeit, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen. Der Lütticher Arbeitsgerichtshof würde sich dann mit dem Fall beschäftigen. (hegen)