Kelmis: Frau trug Hämatome und Bisswunde davon

<p>Die Szenen der häuslichen Gewalt ereigneten sich im Sommer 2016 in Kelmis. Illustrationsfoto: dpa</p>
Die Szenen der häuslichen Gewalt ereigneten sich im Sommer 2016 in Kelmis. Illustrationsfoto: dpa

Polizisten, die von einer Nachbarin alarmiert worden waren, hatten bei einem Einsatz bei den Eheleuten das blutüberströmte Gesicht der Frau sowie Blut auf dem T-Shirt und dem Boden festgestellt. Ein Arzt hatte Hämatome auf dem ganzen Körper der Frau attestiert sowie eine Bisswunde am Fuß. Die Hämatome waren zum Teil mehrere Tage alt. Die Frau hatte ausgesagt, vier Mal von ihrem Mann geschlagen worden zu sein. Später zog sie die Aussage wieder zurück.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Vorwürfe. Er habe seine Frau nicht geschlagen, das Blut stamme von einem aufgeplatzten Pickel. „Alle lügen also, außer Sie?“ lautete die Frage des Richters, die der Mann mit „ja“ beantwortete. Flecken auf der Haut habe seine Frau auch jetzt, sie habe eine sehr dünne Haut.

Zur Untermauerung seiner Aussage hatte der Beschuldigte seine Frau und das gemeinsame Neugeborene mit in den Gerichtssaal gebracht. Seine Gattin könne bestätigen, dass er sie nicht schlage und sie ihre Anzeige zurückziehe. „Sie können meine Frau dazu befragen“, forderte der Mann. Es folgte eine Belehrung durch den Richter, der klarstellte, dass er und nicht der Angeklagte entscheide, wer als Zeuge vernommen werde. Dass seine Ehefrau die Anzeige zurückziehe, ändere nichts an der Tatsache, dass er durch die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Körperverletzung verfolgt werde. Diese forderte 100 Arbeitstunden oder ersatzweise zehn Monate Haft. Von einer Geldbuße sehe man ab, da diese den gemeinsamen Haushalt der Familie belasten würde. Das Urteil erfolgt am 8. April. (cyl)

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