Gaia sammelte Unterschriften in Eupen

Die Tierschützer von GAIA wurden am Dienstag in ihrem Anliegen unterstützt durch einen Stadtrufer. | Cynthia Lemaire

Gaia ist der Ansicht, dass die Würde der Tiere ein hohes Gut in unserer Gesellschaft darstellt. Die Anerkennung durch die höchsten Instanzen dränge sich deshalb geradezu auf.

Tiere sindempfindlich fürSchmerz und Leid

„Tiere sind empfindsame Lebewesen, die auch auf höchster grundgesetzlicher Ebene einen besonderen Schutz verdienen. Gegenwärtig hat die Bevölkerung eine ganz andere Einstellung zu Tieren, und das auch in Belgien. Der Tierschutz ist nicht alleine ein gesellschaftliches Thema, er steht inzwischen auch auf der politischen Agenda. Deshalb ist es höchste Zeit, dass ebenfalls unser Grundgesetz dieser veränderten Wahrnehmung Rechnung trägt und entsprechend abgeändert wird“ erklärte Gaia-Vorsitzender Michel Vandenbosch anlässlich des Starts der Kampagne im Juli. Die Berücksichtigung im Grundgesetz käme damit einer tatsächlichen Anerkennung der Tierrechte gleich.

In 2012 unterzeichneten dreizehn Neurologen von Weltrang die Erklärung von Cambridge. Darin wird festgehalten, dass auch Tiere ein Bewusstsein haben.

Die Forderung, den Tierschutzgedanken in die belgische Verfassung aufzunehmen, zielt vor allem auf die Arten ab, bei denen feststeht, dass sie schmerz- und leidempfindlich sind. Dazu gehören auf jeden Fall sämtliche Wirbeltiere und verschiedene hochentwickelte Weichtiere. Diese Maßnahme hätte ganz konkrete Auswirkungen: Parlamente und Regierungen müssten bei der Verabschiedung der Gesetze stets darauf achten, bessere politische Rahmenbedingungen zum Schutz der Tiere zu schaffen. Die Festschreibung in der Verfassung würde nämlich für die rechtliche Grundlage bei der Anwendung konkreter Maßnahmen sorgen, und die Berücksichtigung der Tierrechte könnte bei zuwiderlaufenden Interessen geltend gemacht werden.

Tierrecht und freie Religionsausübung

Jüngstes Beispiel ist die Diskussion um das betäubungslose Schächten. Die freie Religionsausübung ist in der belgischen Verfassung verankert. Aber diese Freiheit darf nach Überzeugung von GAIA kein Freibrief für Grausamkeiten gegenüber Tieren sein. Ein verfassungsmäßiger Schutz der Tiere würde künftig möglichen rituellen Praktiken endgültig einen Riegel vorschieben.

Inzwischen haben die Präsidentin des Senats, Christine Defraigne, und Senatorin Sabine de Bethune nach Konzertierung mit Gaia einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet und hinterlegt. Eine Verfassungsänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. In diesem konkreten Fall aber könnte diese noch im Laufe der aktuellen Legislaturperiode erfolgen Die letzte Regierung hat nämlich den in Frage kommenden Passus zur Abänderung freigegeben. Ein entsprechender Artikel 7bis könnte wie folgt lauten: „Bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten achten der Bundesstaat, die Gemeinschaften und die Regionen auf das Wohl der Tiere als empfindsame Lebewesen.“ Zwar nur ein kleiner Satz, aber auf Dauer möglicherweise mit besonders positiven Auswirkungen für den Tierschutz in unserem Land. Die kommenden Monate werden zeigen, ob sich das Engagement der Tierschützer in dieser Angelegenheit gelohnt hat. (red)