Freisprüche nach tödlichem Arbeitsunfall



Es handelte sich um vier Firmen aus dem Bau- bzw. Sicherheitssektor und deren Geschäftsführer. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt nur noch eine Verurteilung des Arbeitgebers gefordert.

In seiner Urteilsbegründung hielt der Richter unter anderem fest, dass der Mann sich ohne Grund auf dem Dach aufgehalten habe.