DG-Regierung auf Partnersuche für grenzüberschreitende Versorgung

Im Rahmen einer „Zoast“-Zone würde die DG grenzüberschreitend mit Einrichtungen in Deutschland zusammenarbeiten. | Oliver Berg/dpa

So heißt es in einer Mitteilung aus dem Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG). Konkret soll dazu die Schaffung sogenannter Zoast (dt: „Zonen mit grenzüberschreitendem Zugang zu Gesundheitsleistungen“) beitragen. Anders als bei der Ostbelgien-Regelung, die an die Stelle des IZOM getreten war, beträfe eine „Zoast“ bestimmte Einrichtungen auf beiden Seiten der Grenzen (zu NRW und Rheinland-Pfalz), die die Menschen gegebenenfalls aufsuchen könnten, ohne notwendigerweise von einem belgischen Facharzt dorthin überwiesen worden zu sein. Die zugänglichen Angebote würden vorab von den eingebundenen Krankenhäusern und -kassen festgeschrieben.

Nachdem auf politischer Ebene bereits seit 2016 zahlreiche Gespräche (etwa zwischen den Sozialministerien, mit Krankenkassen und Kliniken) stattgefunden und zwischenzeitlich mit dem Land NRW ein grundsätzliches Einvernehmen erzielt worden sei, ist die DG-Regierung laut Mitteilung weiterhin bestrebt, die zur Einrichtung solchen Zonen notwendigen Partner ins Boot zu holen. Dazu zählten unter anderem das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv) und die föderale Ebene auf belgischer sowie die Krankenkassen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen auf deutscher Seite.

Vor diesem Hintergrund trafen Ministerpräsident Oliver Paasch und Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP) am vergangenen Donnerstag in Düsseldorf mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zusammen, die ebenfalls ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit bekräftigte. In dem Treffen sei es vor allem um die Frage gegangen, wie die Neuregelung für die Bewohner des Grenzgebietes konstruktiv weiterentwickelt werden könnte – und welche Unterstützung die KV Nordrhein dabei leisten kann.

Für Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, hat die Versorgung (ost)belgischer Patienten einen hohen Stellenwert: „Wir wollen an die guten Erfahrungen der grenzüberschreitenden Versorgung der vergangenen Jahre anknüpfen, bürokratische Hürden abbauen und die Regelungen im Sinne von Patienten und Ärzten so einfach wie möglich gestalten.“ Das Zuständigkeitsgebiet der KV Nordrhein erstreckt sich von der Eifel im Süden über die Kölner Bucht und das Ruhrgebiet bis zum Niederrhein im Norden. (red)