DG-Parlament vor Änderung der Gemeindegesetzgebung

Aufsichtsministerin Isabelle Weykmans: „Die Zusammenarbeit zwischen der DG und den Gemeinden funktioniert einwandfrei.“ | David Hagemann

„Zu Beginn des Reformprozesses war ein Abänderungsdekret angedacht, was weit weniger aufwendig gewesen wäre. Bei der grundlegenden Analyse des bestehenden Textes, genannt Kodex (Kodex der lokalen Demokratie und Dezentralisierung, A.d.R.), hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Änderung desselben nicht zu einem sehr befriedigenden Ergebnis geführt hätte“, so Weykmans, die die Gemeindeaufsicht ausübt. „Im Sinne einer qualitativen Verbesserung und besseren Lesbarkeit sowie einer erhöhten Transparenz wurde somit ein eigenes Gemeindedekret erarbeitet und hinterlegt.“

In einer ersten Phase (November 2016) sei der Kodex in Bezug auf die Wahlbestimmungen überarbeitet worden. Danach sollte er dann in Bezug auf die Organisation der Gemeinden angepasst werden. „Letztendlich haben wir jedoch dafür optiert, ein neues Dekret zu verfassen.“ Der nun verfasste Text präsentiere die Gemeindegesetzgebung weitaus strukturierter mit einer einfachen Nummerierung, einer straffen Formulierung und einer korrekten Sprache, die der gültigen Rechtsterminologie entspreche, so die PFF-Politikerin. Denn die sprachliche und grammatikalische „Qualität“ der offiziell veröffentlichten Übersetzungen der wallonischen Dekrete sei nicht überzeugend und manchmal regelrecht fehlerhaft.

„Der Vorteil liegt demnach auf der Hand: eine einfachere Handhabung und Lesbarkeit für die Verwaltungen, aber vor allem auch für die Gemeinderäte. Wir stehen sechs Monate vor den Gemeinderatswahlen, die die DG erstmals organisiert. Am 3. Dezember 2018 werden die neuen Gemeinderäte eingesetzt, und sicherlich werden neue Gesichter in die Lokalpolitik einsteigen. Diesen neuen Ratsmitgliedern, aber auch denjenigen, die bereits länger dabei sind, soll durch den vorliegenden Text ein benutzerfreundliches Dekret an die Hand gegeben werden, das auch als Nachschlagewerk dienen soll“, meint Isabelle Weykmans. Daher seien der Aufbau und die Sprache ein wichtiger Aspekt. „Uns ist bekannt, dass es Ratsmitglieder gibt, die sich nicht in der aktuellen schwerfälligen Kodifizierung zurechtfinden. Die Entscheidung, keine Aktualisierung, sondern ein neues Gemeindedekret zu verfassen, ist demnach nicht trivial. Denn es soll den Ratsmitgliedern ermöglichen, sich einfacher über Rechte, Pflichten und Organisation informieren zu können.“ Zudem werde dieses Nachschlagewerk für alle neuen Gemeinderäte mit einigen Zusatzinformationen gedruckt, die für die Ratsarbeit dienlich sein werden. Neben notwendigen Standardisierungen und sprachlichen sowie inhaltlichen Anpassungen sind größere inhaltliche Anpassungen beziehungsweise Präzisierungen im neuen Gemeindedekret verankert:

Die Generaldirektoren führen ein Register der Mandate und deren genauen Entlohnung der Gemeinderatsmitglieder. Dabei ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder, die die für dieses Register relevanten Informationen nicht mitteilen, eine Verwaltungsstrafe von der Gemeinde auferlegt bekommen können. Dieses Register wird auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.

Die Protokolle der Kollegiumssitzungen werden den Ratsmitgliedern auf einer geschützten Internet-Plattform zur Verfügung gestellt.

Ein Rats- oder Kollegiumsmitglied darf generell nicht mehr als drei entlohnte Mandate in Interkommunalen wahrnehmen.

Der Bürgermeister leistet seinen Eid vor der Regierung, die Rats- und Kollegiumsmitglieder werden vom Bürgermeister vereidigt.

Das bereits bestehende Recht der Bürger, gerichtliche Schritte im Namen der Gemeinde einzuleiten, wird auf juristische Personen mit Gesellschaftssitz in der Gemeinde ausgedehnt.

Aufsichtsministerin Isabelle Weykmans betont ebenfalls, dass die Gemeinden bereits einen funktionierenden Rechtsrahmen hätten. „Die Organisation der Gemeinden musste, sechs Monate vor den Gemeinderatswahlen, demnach nicht grundlegend reformiert werden. Sowohl die Gemeindeverwaltungen als auch die politischen Verantwortungsträger haben keine wesentlichen Schwierigkeiten ausgemacht, die eine erhebliche Neugestaltung gefordert hätten. Und sollte heute punktuell etwas nicht bestmöglich laufen, muss man sich die Frage stellen, ob dies am Rechtsrahmen liegt oder ob die Gründe woanders zu suchen sind.“

Dass die Abläufe in den DG-Gemeinden gut funktionierten, dokumentiere auch der Jahresbericht 2017 der Aufsicht: Demnach wurden von 249 überprüften Akten lediglich eine aufgrund einer Beschwerde aufgehoben.

Lob für „qualitative und fachkundige Arbeit“der Aufsichtsverwaltung

Weykmans lobt die konstruktive Arbeit des zuständigen Parlamentsausschusses und hebt ebenfalls „die qualitative und fachkundige Arbeit“ der Aufsichtsverwaltung hervor, die auch seitens der Gemeinden bekräftigt worden sei. „Mit einer personell klein aufgestellten Aufsichtsverwaltung schaffen wir es, eine adäquate und qualitative Arbeit in Ostbelgien zu gewährleisten, die unisono von den Gemeinden gelobt wird. Die Zusammenarbeit zwischen der DG und den Gemeinden funktioniert einwandfrei. Im Ausarbeitungsprozess haben wir dies ebenfalls beweisen können, da wir nach den Konsultationen den Gemeinden ebenfalls den Entwurf zum Gemeindedekret haben zukommen lassen und diesen dann in Versammlungen im Frühjahr des letzten Jahres besprochen haben. Gesetzlich sind wir keinesfalls dazu verpflichtet gewesen.“ (sc)