Havenith und Klinkenberg reagieren



„Wir sind verwundert über die Stellungnahme der Ärzteschaft zur Kündigung des Direktors, denn:

1.    Es liegt nicht im Kompetenzbereich der Ärzteschaft, über Personalfragen des St. Nikolaus-Hospital abzustimmen. Zuständig hierfür ist alleine der Krankenhausträger, vertreten durch den Verwaltungsrat.

2.    Der Direktor hat seine Kündigung am 21. Oktober eingereicht. Dies hatte keinen Zusammenhang mit der am 23. Oktober auf Einladung des Ärzterates abgehaltenen Generalversammlung der Fachärzte des Hospitals.

3.    Die Kündigung des Direktors ist ein wohl überlegter Schritt, der nicht auf einen einzelnen bestimmten Vorfall zurückzuführen ist.“