Das Urteil ist gefällt: Die Messerstecherei, die sich am 18. Januar 2017 in der Eupener Unterstadt abgespielt hat, wertete die Richterin am Eupener Strafgericht als versuchte Tötung. Dem Angeklagten wurde am Montag eine Arbeitsstrafe auferlegt. Insgesamt muss er 480 Stunden für das Allgemeinwohl leisten.
Nach der Messerattacke am 18. Januar vergangenen Jahres war am frühen Abend die Spurensicherung am Tatort angerückt. | Cynthia Lemaire
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