Arimont: „Beide Friedensrichter gesichert“



„Der Justizminister hat uns bestätigt, dass durch die Sicherung der beiden Friedensrichter in den Kantonen St.Vith und Eupen die Arbeit ohne personelle Engpässe fortgeführt werden kann. Die Qualität der Justiz sowie die Bürgernähe innerhalb unseres Gerichtsbezirks bleiben auch in Zukunft gewahrt“, so das Fazit von Arimont.

Die im Jahr 2015 von Justizminister Geens in die Wege geleitete Justizreform sieht eine Neuordnung der Friedensgerichte im gesamten Land vor. Dies hat zur Folge, dass ein gutes Drittel der 187 Friedensgerichte in den zwölf Gerichtsbezirken geschlossen wird. Im Gerichtsbezirk Eupen soll zwar keine Schließung stattfinden, jedoch bestand die Gefahr, dass die Anzahl Friedensrichter von derzeit zwei auf eins reduziert würde. Dies wird nach Aussagen des Justizministers jedoch nicht geschehen. „Eine Reduzierung der Anzahl Richter hätte unweigerlich dazu geführt, dass der Dienst am Rechtssuchenden nicht mehr reibungslos garantiert werden kann“, so Arimont.

Mit der Beibehaltung der zwei Friedensrichterstellen im Gerichtsbezirk Eupen kann diese Befürchtung nun aus der Welt geräumt werden. Die Verlegung des Friedensgerichts St. Vith nach Eupen samt Geschäftsstelle hat allerdings zur Folge, dass dortige Sitzungen offiziell nur noch „sous l’arbre“ (d.h. auch in anderen Räumlichkeiten als Gerichtsgebäuden) stattfinden können. „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die Verantwortlichen des Gerichtsbezirks Eupen dafür Sorge tragen, dass dem Bürger nach wie vor ein voll funktionsfähiger öffentlicher Justizdienst zur Verfügung stehen wird“, so Arimont abschließend.