5. Variante E: Fußgängerzone und Verkehrsreduzierung

Fragestellung: Sind Sie einverstanden, die Hufengasse auf Höhe des Klösterchens ausschließlich den Fußgängern, den Radfahrern und den Notdiensten vorzubehalten, um den Verkehr auf dem Marktplatz zu reduzieren und die Kirchstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren und sie ausschließlich den Fußgängern, den Radfahrern, den Bussen, den Notdiensten und den Anliegern vorzubehalten?

Ein Ja bedeutet,

  • dass die Hufengasse zwischen Rotenberg und Einfahrt zum Parkplatz Bergstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt;
  • dass die Hufengasse auf Höhe des Klösterchens gesperrt wird, außer für Fußgänger, Radfahrer und Notdienste;
  • dass die Kirchstraße komplett gesperrt wird außer für Fußgänger, Radfahrer, Busse, Notdienste und Anlieger;
  • dass der Verkehr aus der Paveestraße die Klosterstraße hinauf geleitet wird;
  • dass der Zielverkehr zum Zentrum erhalten bleibt;
  • dass alle Geschäfte erreichbar bleiben.