2. Variante B: Paveestraße hinauffahren

Fragestellung: Sind Sie einverstanden, den Marktplatz ausschließlich den Fußgängern, den Radfahrern, den Bussen, den Notdiensten und den Anliegern vorzubehalten, indem die Paveestraße hinauf und die Klosterstraße zur Kirchstraße hinunter gefahren wird?

Ein Ja bedeutet,

  • dass die Klosterstraße vom Rathausplatz in Richtung Kirchstraße befahren wird;
  • dass somit der Einbahnverkehr in der Klosterstraße umgekehrt wird;
  • dass der Verkehr aus der Hufengasse die Paveestraße hinauf geleitet wird;
  • dass somit der Einbahnverkehr in der Paveestraße umgekehrt wird;
  • dass an der Kreuzung Paveestraße / Rathausplatz das Linksabbiegen verboten wird;
  • dass der Verkehr von der Paveestraße Richtung Vervierser Straße um den Kreisverkehr am Rathausplatz fahren muss;
  • dass der Zielverkehr zum Zentrum erhalten bleibt;
  • dass alle Geschäfte erreichbar bleiben.