Einspruch von Bodet in Straßburg abgewiesen

Bodet war für schuldig befunden worden, am 3. Oktober 2009 in Weismes Corinne Kupper, die Tochter seiner Lebensgefährtin, ermordet zu haben. Bodet war vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Seiner Ansicht nach sei der Mordprozess nicht unparteiisch verlaufen, da die Unschuldsvermutung nicht respektiert worden sei. In einem Interview mit einer Tageszeitung hatte einer der Geschworenen sich während des Prozesses über die Schuld des Angeklagten geäußert. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass die entsprechenden Äußerungen erst nach dem Schuldspruch getätigt wurden. Der Geschworene war in der Presse anonym zitiert worden. Wenn die Richter Bodet auch in dem Punkt Recht gaben, dass die entsprechenden Äußerungen auf eine negative Einstellung gegenüber dem Angeklagten schließen lassen, so sei doch nicht davon auszugehen, dass das Jury-Mitglied bereits mit einer vorgefertigten Meinung in den Prozess gegangen sei. Vielmehr enthalte der Zeitungsbeitrag auch Elemente, die darauf schließen lassen, dass das Gegenteil der Fall sei.

Bodet war bereits 1994 für schuldig befunden worden, seine erste Ehefrau umgebracht zu haben, indem er ihren Unfalltod vortäuschte. Daraufhin war Bodet zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. (pf)