Zeitweiliges Zugangsverbot zu Teilgebieten des Hohen Venns

Im Frühjahr benötigen gewisse Brutvögel im Hohen Venn, vor allem das Birkhuhn, besondere Schutzmaßnahmen. | Archiv



1. Den Zugang zu den Wanderwegen (in der B-Zone) Nr. 33 und 35, die von der Baraque Michel zum „Bouquet Bastin“ verlaufen

2. Den Zugang zur C-Zone im Wallonischen Venn („Fagne Wallonne“) und im „Fagne des Deux Séries“.

3. Den Zugang zur C-Zone im und um das „Fagne de Cléfaye“ .

4. Vom 15. Juni zum 27. Juli 2018 den Zugang zu den Wanderwegen Nr. 4 und 5 im Wallonischen Venn (Drelo) und auf den Wanderwegen Nr. 19 und 21 im „ Fagne de Deux Séries (Brochepierre).

Bei Brandgefahr weisen zudem ein rote Fahne und ein dazugehöriges Verbotsschild ordnungsgemäß darauf hin, dass der Zugang zu den so markierten Gebieten untersagt ist. (red)