Wiederholte Sexualvergehen gegen Minderjährige

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Dem Mann wurden Vergewaltigungsdelikte, Sittenvergehen, Bestechung von Minderjährigen und der Besitz kinderpornografischen Materials zur Last gelegt. Er wurde von dem Vorwurf gewisser Sittenvergehen und vom Besitz kinderpornografischen Materials freigesprochen. Jedoch sah es das Gericht als erwiesen an, dass er über einen längeren Zeitraum vor allem jungen, fragilen Menschen durch sein fehlgeleitetes sexuelles Verhalten schweren Schaden zugefügt hat.

Der Angeklagte selbst war durch einen Verkehrsunfall schwer traumatisiert, hatten Gerichtsexperten festgestellt. Diese entschuldige aber keinesfalls die ihm zur Last gelegten Straftaten. So „erkaufte“ er sich bei Jugendlichen sexuelle Handlungen. Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlungen teilgeständig. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren zehn Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, um die Gesellschaft vor dem Mann zu schützen. (red/arco)