Tiermisshandlung über Grenzen hinweg verhindern

In Ostbelgien war und ist das Tierheim Schoppen von dieser Angelegenheit betroffen, in dem acht der insgesamt 151 beschlagnahmten Hunde untergebracht wurden.

Der Minister hatte in dieser Woche grünes Licht für eine Adoption der Tiere gegeben, nachdem der Kläger seinen Einspruch vor dem Staatsrat zurückgezogen hatte. „Das ist für diesen Einzelfall eine annehmbare Lösung, ist jedoch nicht auf andere Fälle automatisch übertragbar. Wenn nämlich der Kläger/Besitzer keinen solchen Kompromiss akzeptiert, dann können beschlagnahmte Tiere solange nicht adoptiert oder weitervermittelt werden, bis der Staatsrat geurteilt hat, dass die Beschlagnahmungsprozedur korrekt und rechtens ist“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Regionalabgeordnete wandte sich in einer zweiten parlamentarischen Frage an den Minister. Er wollte wissen, inwieweit die Behörden international kooperieren, damit in einem Land wegen Tiermisshandlung verurteilte Personen nicht einfach nach einem Umzug in ein anderes Land, ihre Geschäfte weiterführen können, ohne belangt oder kontrolliert zu werden.

Der Minister antwortete, dass er mit der Fragestellung einverstanden sei und mehr Kooperation über die Grenzen hinweg anstrebe. Bisher sei das nicht geschehen, abgesehen von Einzelfällen, doch wolle er wenigstens den Informationsaustausch in solchen Fragen optimieren. Geschehen soll dies in einigen Wochen, wenn das Dekret zum Kampf gegen Umweltvergehen im Parlament ansteht. (red)