Wie geht es weiter in London?

  • Worum geht es bei der Abstimmung?

Im langwierigen Streit über den britischen EU-Austritt haben sich die Abgeordneten des britischen Unterhauses 2017 eine Art Veto-Recht für das Brexit-Abkommen mit Brüssel gesichert. Dieses kann die britische Regierung nur nach Zustimmung des Parlaments unterzeichnen. Und die Abgeordneten können Bedingungen vorgeben. Die Abstimmung wird daher als „meaningful vote“ bezeichnet, als „bedeutungsvolles Votum“. Anschließend ist noch ein Gesetzgebungsverfahren notwendig, um den Vertrag rechtskräftig zu machen.

  • Was passiert, wenn der Deal angenommen wird?

Sollte May das Abkommen durchs Parlament bringen, könnte der EU-Austritt sehr wahrscheinlich wie geplant am 29. März über die Bühne gehen. Dann bliebe in einer Übergangsphase bis mindestens Ende 2020 im Alltag fast alles, wie es ist. Brüssel und London könnten an ihrer neuen Beziehung arbeiten. Die Gefahr eines chaotischen Bruchs wäre zunächst gebannt. Die Zustimmung gilt aber als unwahrscheinlich.

  • Wer ist für und wer gegen Mays Deal?

May bräuchte für ihr Brexit-Abkommen mindestens 320 Stimmen. Von den 317 Abgeordneten ihrer eigenen konservativen Partei haben aber etwa 100 ein Nein angekündigt. Hinzu kommt nicht nur der Widerstand der Opposition, sondern auch der nordirischen DUP, auf deren Stimmen Mays Minderheitsregierung angewiesen ist. Sollte May sich mit Hilfe von Oppositionsstimmen doch irgendwie gegen den Willen der DUP durchsetzen, könnten sich die Nordiren einem Misstrauensvotum anschließen und May zu Fall bringen. Innerhalb von 14 Tagen müsste dann eine neue Regierung gebildet werden, sonst gäbe es eine Neuwahl.

  • Was passiert, wenn der Deal an diesem Dienstag abgelehnt wird?

Das ist sehr schwer vorherzusagen. Großbritannien hat keine geschriebene Verfassung. Die Ablehnung könnte bereits mit Forderungen für das weitere Vorgehen versehen werden. Aber es ist umstritten, ob sich die Regierung daran halten müsste. Laut EU-Austrittsgesetz muss die Regierung spätestens 21 Tage nach der Ablehnung dem Parlament darlegen, wie es weitergehen soll. Jetzt hat das Unterhaus diese Frist theoretisch auf drei Sitzungstage verkürzt - das wäre Montag, 21. Januar. Aber auch hier ist unklar, ob die Regierung rechtlich gebunden wäre. Spätestens sieben Tage nach dem Vorlegen eines „Plan B“ muss die Regierung laut Gesetz darüber abstimmen lassen. Das wäre nach derzeitigem Stand der 31. Januar.

  • Kann May die Abstimmung solange wiederholen, bis das Ergebnis stimmt?

Theoretisch ja. May könnte versuchen, weitere Zusicherungen aus Brüssel einzuholen, Zugeständnisse an Labour zu machen und den Deal erneut zur Abstimmung stellen. Die Regierungschefin könnte hoffen, dass die Furcht vor einem Austritt ohne Abkommen in letzter Sekunde Wirkung zeigt. „Der einzige Weg, „No Deal“ zu verhindern, ist, für einen Deal zu stimmen“, lautet ihr neuestes Mantra. Nach Ansicht von Experten könnte die Regierung die Entscheidung in das Gesetzgebungsverfahren verschieben, mit dem das Brexit-Abkommen in britisches Recht übertragen werden soll. Die Stunde der Wahrheit würde hinausgeschoben - immer näher an den Klippenrand, mit der das Austrittsdatum am 29. März 2019 in Großbritannien oft verglichen wird.

  • Könnte sich London mehr Zeit kaufen?

Großbritannien könnte eine Verlängerung der zweijährigen Austrittsfrist nach Artikel 50 der EU-Verträge beantragen, die die übrigen 27 Staaten einstimmig billigen müssten - und wohl auch würden. Allerdings würde das nach Darstellung der EU nur Sinn machen, wenn die längere Frist zu etwas nütze wäre, etwa zum Organisieren eines neuen Referendums oder Neuwahlen. Auch betonen Diplomaten in Brüssel, dass die Verlängerung wegen der Europawahl im Mai nur für wenige Wochen möglich sei, sonst müssten die Briten trotz der Austrittspläne noch einmal Abgeordnete wählen. Alternativ könnte Großbritannien seinen Austrittsantrag einseitig zurückziehen - und es womöglich einige Monate später noch einmal versuchen. Das Problem Europawahl bliebe: Als Mitglied müsste Großbritannien wieder Abgeordnete bestimmen.

  • Kann das Chaos im Fall eines No-Deal-Szenarios abgemildert werden?

Ohne Ratifizierung und ohne Verschiebung bliebe der „No Deal“, aber auch hier sind Varianten denkbar. So wird spekuliert, dass man die im Vertrag vereinbarte Übergangsfrist bis mindestens Ende 2020 auch ohne Ratifizierung in Kraft setzen könnte, um die schlimmsten Brexit-Folgen abzufedern. Oder dass man sehr kurzfristig noch Notvereinbarungen verhandeln könnte. Die EU-Seite lehnt ein solches „no deal agreement“ aber strikt ab. (dpa)

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