US-Berufungsgericht bestätigt „Dieselgate“-Milliardenvergleich von VW

Die Richter wiesen Einwände gegen den Kompromiss mit zahlreichen Sammelklägern als unbegründet zurück, wie aus ihrer Entscheidung vom Montag (Ortszeit) hervorgeht.

Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit eines bis zu rund zehn Milliarden Dollar teuren Entschädigungsprogramms, das VW vor allem für Rückkäufe und Reparaturen von fast 500.000 Dieselwagen mit Manipulations-Software eingerichtet hatte. Einige Kläger hatten diese Lösung nicht hinnehmen wollen und Berufung eingelegt.

Das Gericht wies ihren Antrag jedoch ab und bewertete den Vergleich als „fair und angemessen“. Die betroffenen VW-Kunden dürften dabei höhere Entschädigungen erhalten haben, als sie bei einem Prozess gegen den Konzern hätten erwarten können, hieß es in der Begründung. VW hatte sich bei dem Vergleich zu einem umfassenden Entschädigungspaket verpflichten müssen. US-Kunden erhielten die Wahl, ihre Fahrzeuge an den Konzern zurück zu verkaufen, ihre Leasing-Verträge zu beenden, oder – sofern möglich – die Betrugssoftware aus den Autos entfernen zu lassen.

Insgesamt hatte VW bei diesem ersten „Dieselgate“-Vergleich vor rund zwei Jahren Zahlungen von 14,7 Milliarden Dollar akzeptiert. Damit wurden viele US-Sammelklagen auf einen Schlag beigelegt. Die Rechnung für die Abgasaffäre stieg aber noch kräftig weiter – inzwischen hat der Konzern für Entschädigungen und Strafen in Nordamerika schon mehr als 25 Milliarden Euro an Rechtskosten verbucht. (dpa)