Unklarheit bei Rehamaßnahmen dauert an

Um die künftige Finanzierung von Rehamaßnahmen herrscht noch Unklarheit. Illustration: dpa | 4

Unklar ist nicht nur die Kostenfrage, sondern beispielsweise auch der Unterschied zwischen „Akut-“ und „Langzeitpflege“: „Die Akutpflege soll weiterhin durch den belgischen Föderalstaat, die Langzeitpflege soll durch die Gemeinschaften geregelt und finanziert werden“, erläuterte Robert Nelles. Das Problem: Was die Lang- und Kurzzeit-Reha angehe, habe der Föderalstaat bisher keine klare Definition vorgelegt, die mit den Teilstaaten zu einem Konsens führt, so Minister Antoniadis. So sei es durchaus möglich, dass die Übernahme der Kompetenz weiter verschoben wird. „Für den Patienten gilt es, dass der Staat und die Krankenversicherungsträger eine Kontinuität in der Versorgung garantieren. Wie sie das machen, ist ihre Aufgabe und nicht die des Patienten“, so der Minister. (sc)