Sektenarzt muss nicht ins Gefängnis

Das in dem Urteil der chilenischen Justiz dargestellte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag mit. Die Entscheidung sei abschließend, weitere Rechtsmittel gebe es nicht. Hopp war 2011 in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bevor seine Strafe rechtskräftig wurde, floh er nach Deutschland. Weil er nicht nach Chile ausgeliefert werden darf, hatte die dortige Justiz beantragt, dass er die Strafe in Deutschland verbüßt. Er soll die rechte Hand des deutschen „Colonia Dignidad“-Gründers Paul Schäfer gewesen sein. In der landwirtschaftlichen Siedlung wurden während der Militärdiktatur politische Häftlinge gefoltert und ermordet. (dpa)