Schadenersatz-Prozess nach Attentat in Nordirland war fair

Bei dem Bombenanschlag 1998 im nordirischen Omagh kamen 29 Menschen ums Leben. | Reporters

Bei dem Bombenanschlag 1998 im nordirischen Omagh kamen 29 Menschen ums Leben. Es wurde nie jemand strafrechtlich wegen des Attentats verurteilt; die IRA-Splittergruppe bekannte sich jedoch dazu.

In der Folge verpflichtete ein Zivilgericht in Belfast den Anführer der Gruppe und ein weiteres Mitglied nach einem jahrelangen Prozess dazu, den Angehörigen der Opfer Schadenersatz in Millionenhöhe zu zahlen.

Dagegen wehrten sich die Männer in Straßburg: Wegen der schwere der Vorwürfe hätte das Zivilgericht bei der Beweisführung einen strafrechtlichen Standard anlegen müssen.

Der Gerichtshof folgte dem nicht. Das nationale Prozessrecht sehe ausreichend Rechte vor, um ein faires Verfahren zu sichern.

Der Nordirlandkonflikt wurde 1998 mit einem Friedensabkommen weitgehend beigelegt. Vereinzelt kommt es dennoch bis heute zu Gewaltausbrüchen. Organisationen, die sich als Nachfolger der Irisch-Republikanischen Armee IRA verstehen, kämpfen weiter für den Anschluss des britischen Nordens an die irische Republik. (dpa)