Reform des EU-Urheberrechts nimmt wichtige Hürde

Die Verhandlungen seien für kommenden Dienstag vorgesehen, sagte eine Diplomatin, der Tag könne sich aber noch ändern.

Grundlage der Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beide Länder vor wenigen Tagen erzielt hatten. 20 Länder stimmten am Freitag dafür, sieben dagegen und eines enthielt sich. Es gab nur leichte Änderungen. Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Durch Artikel 13 sollen auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt im Netz landen.

Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen.

Außerdem steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Die Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, von Artikel 13 ausgenommen werden. Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäußert. (dpa)

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