Polnisches Holocaust-Gesetz reißt alte Wunden auf

Blick auf das Tor mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“ zum früheren Konzentrationslager Auschwitz. | Jan Woitas/dpa

Der heftige Streit um ein neues Gesetz in Polen setzt dem 88-jährigen Gründer des Theaters „Jiddisch-Spiel“ in Tel Aviv stark zu. „Es ist sehr schmerzhaft für mich, was da passiert“, sagt Atzmon. „Jeder von uns trägt die Erinnerung in sich, die Geschichte, die er erlebt hat. Kein Gesetz kann das ändern.“

Eine umstrittene Vorschrift sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand öffentlich und entgegen den Fakten dem polnischen Volk oder Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für vom „Dritten Reich“ begangene Nazi-Verbrechen zuschreibt. Dies betrifft auch andere Verbrechen gegen den Frieden, die Menschheit oder Kriegsverbrechen. Bestraft werden kann auch, wer die Verantwortung der tatsächlichen Täter dieser Verbrechen extrem schmälert.

Am frühen Donnerstagmorgen stimmte mit dem Senat auch die zweite Parlamentskammer für die neue Vorschrift. Die umstrittenen Regelungen müssen noch vom Staatsoberhaupt unterschrieben werden, um in Kraft zu treten.

Der Zweite Weltkrieg hatte am 1. September 1939 mit dem deutschen Überfall auf Polen begonnen. Durch Krieg und Besatzung, Zwangsarbeit und Terror kamen sechs Millionen Polen ums Leben, darunter drei Millionen polnischer Juden als Opfer des Holocaust. Mit den strengen Strafen will Polens Regierung den Ruf des Landes schützen.

Besonderen Zorn löst der historisch falsche Begriff „polnische Todeslager“ aus. „In diesem Fall haben sie Recht – es sind keine polnischen Vernichtungslager, sondern Lager, die die Deutschen auf polnischem Boden errichtet haben“, sagt David Silberklang, ein führender Historiker der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem. Es sei jedoch „völlig übertrieben“, für die Verwendung des irreführenden Begriffs Haftstrafen von bis zu drei Jahren anzudrohen.

Polens Institut für Nationales Gedenken (IPN), das historische Aufklärung betreibt und auch staatsanwaltlich ermittelt, hält das Gesetz jedoch für gerechtfertigt.

Strafen riskierten nur diejenigen „die entgegen den Fakten“ über Polen sprechen würden.

Polen sei in den letzten Jahrzehnten vielfach verleumdet und als „Hitlers Komplize“ dargestellt worden, argumentiert die Behörde, die das neue Gesetz nach dessen Inkrafttreten ausführen soll.

Der stellvertretende Vorsitzende der IPN-Behörde, Dr. Mateusz Szpytma, hält Sorgen von Kritikern, Polens Regierung könne das Gesetz benutzen, um Fälle der bewiesenen Mitverantwortung Polens zu leugnen, für unbegründet. Strafen riskierten nur diejenigen „die entgegen den Fakten“ über Polen sprechen würden, zitiert er aus dem Gesetzestext. „Es gibt also keine Möglichkeit, dass gegen jemanden ermittelt wird, der über etwas spricht, das stattgefunden hat“, meint er. Zudem würden Kunst und Wissenschaft von Strafen im Gesetzestext ausgenommen.

Polnische Forscher beruhigt das nicht. Die Formulierung des Gesetzes sei weit gefasst und unpräzise, meinen Wissenschaftler des Zentrums für Holocaustforschung der polnischen Akademie der Wissenschaften. Sie würden Regierenden und Behörden Interpretationsspielraum geben und die Möglichkeit, sie in ihrem Sinne auszulegen, meinen sie und warnen: „Das ist eine Gefahr für das ganze öffentliche Leben und die andauernde Debatte über die polnische Vergangenheit.“ Eine Einflussnahme drohe in den Bereichen Publizistik und Bildung und damit auch in Kunst und Wissenschaft. (dpa)