Pascal Arimont: „EU-weite Garantie für Apps“

Pascal Arimont (Mitte) bei der Abstimmung zur erfolgreichen Einigung im Ausschuss. | CSP

„Nach monatelangen schwierigen Verhandlungen zwischen den Fraktionen wurde diese Einigung in den Ausschüssen für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie Justiz des Europäischen Parlaments mit breiter Mehrheit verabschiedet“, teilt Arimont mit. In Zukunft sollen Verbraucher, die beispielsweise einen bezahlten Film wegen schlechter Videoqualität nicht online ansehen können, das Recht auf Behebung des Problems, auf Preissenkung oder auf Beendigung des Vertrags bei voller Kostenerstattung haben, und nicht bloß einen Nachlass auf andere Filme.

In vielen EU-Mitgliedstaaten gebe es in diesem Bereich, beispielsweise beim Einkauf von Apps, aktuell sogar überhaupt keine Vorschriften. Das Parlament mache nun den Weg frei für ein einheitliches Recht für alle Mitgliedstaaten. Damit dies zu geltendem Recht wird, stehen weitere Verhandlungen mit dem Rat (Mitgliedstaaten) an. „Beim Einkauf digitaler Inhalte sollen erstmalig in den 28 Mitgliedstaaten einheitliche Verbraucherschutzregeln gelten. Die erreichte Einigung ist ein Etappensieg, aber die Harmonisierung muss sich in Zukunft auch auf andere Bereiche beziehen. Auch beim Handel mit Sachgütern müssen einheitliche und für die Verbraucher einfache Rechte und Garantien greifen, sowohl beim Fernabsatz als auch beim klassischen Einkauf im Geschäft. Das erleichtert dem Verbraucher das Leben und hilft zusätzlich den Unternehmern, ihre Waren grenzüberschreitend anzubieten“, erklärt Arimont, der als zuständiger Verhandlungsführer eine Vollharmonisierung der Verbraucherrechte in Europa anstrebt. „Wir wollen die bestehenden Hindernisse beim Warenhandel abschaffen. Deshalb vereinheitlichen wir die wichtigsten Regeln für den grenzüberschreitenden Handel von Sachgütern im Bereich des Vertragsrechts und des Verbraucherschutzes. Ein ausgewogener und kohärenter Rechtsrahmen für Verbraucher und Händler online wie offline ist das Ziel. Wo auch immer ein Verbraucher sich beispielsweise ein Handy kauft – sei es im EU-Ausland, im Laden um die Ecke oder über das Internet – sollten seine Rechte die gleichen sein“, so Arimont. (red/sc)