Notenumrechnung: „Abiturienten aus Ostbelgien nicht benachteiligt“

Blick auf das Hauptgebäude der RWTH Aachen: Nach Angaben von Bildungsminister Harald Mollers kann bei der Anerkennung ostbelgischer Abiturnoten nicht von einer strukturellen Benachteiligung die Rede sein. | Marius Becker dpa/lnw

Anders als in Belgien sei in der Bundesrepublik eine Vielzahl von Studiengängen zulassungsbeschränkt. Unterschieden wird zwischen bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin sind so begehrt, dass sie bundesweit an allen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind. Die Bewerbung und die Vergabe von Studienplätzen für diese Studiengänge erfolgt zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).

„Die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen und die Umrechnung der Noten im Falle von bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt über diese Stiftung“, erläuterte Mollers nach einer Frage des Ecolo-Abgeordneten Marc Niessen.

Die Notenumrechnung erfolgt immer aufgrund der „modifizierten bayerischen Formel“.

Örtlich zulassungsbeschränkt bedeute, dass zu einem Studiengang an einer Hochschule nur eine festgelegte Anzahl Studenten zugelassen wird. Die Bewerbung und die Vergabe der Studienplätze erfolgten in diesem Fall durch die Hochschuleinrichtungen selbst. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die vorhandene Zahl an Studienplätzen, werden nur die Bewerber mit dem besten Notendurchschnitt der Abiturnoten zugelassen. Dieses Verfahren nennt man Numerus Clausus (NC) genannt, was so viel bedeutet wie „beschränkte Anzahl“.

Zur Bestimmung des Notendurchschnitts für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen belgische Zeugnisnoten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in deutsche Noten umgerechnet werden. „Der Notendurchschnitt muss also nicht schon vor der Bewerbungsprozedur um einen Studienplatz ermittelt werden“, so der Minister.

Dazu sollten die belgischen Abiturienten neben den anderen erforderlichen Dokumenten eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts, das zur Immatrikulation an Hochschulen und Universitäten berechtigt, sowie eine Kopie des Zeugnisses des Abiturjahres mit der Notenübersicht einreichen. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen würden die Dokumente bei der Hochschuleinrichtung selbst eingereicht und im Falle von bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss benötigen für die Bewerbung an einer Hochschule oder Universität vorab eine bundesweite Anerkennung ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Diese wird durch die Zeugnisanerkennungsstellen der jeweiligen Bundesländer erstellt. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle des Landes NRW bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Wie dem auch sei: Die Notenumrechnung erfolgt immer aufgrund der sogenannten modifizierten bayerischen Formel, die anhand des Notendurchschnitts des Bewerbers, der obersten zu vergebenden Note im Herkunftsland (wurde für die DG auf 90 Prozent festgelegt) und der untersten Bestehensnote im Herkunftsland (50 Prozent) ermittelt wird. Weist der ausländische Bildungsnachweis keine Gesamtnote aus, wird diese gemäß aus dem Durchschnitt aller Einzelwerte berechnet.

Der Numerus Clausus für einen gewissen Studiengang hängt den Angaben zufolge immer vom Notendurchschnitt der Gesamtheit der Bewerber für diesen Studiengang im jeweiligen Bewerbungsverfahren ab. „Da die oberste zu vergebende Note für die Deutschsprachige Gemeinschaft auf 90% statt auf 100% festgelegt wurde, kann nicht von einer strukturellen Benachteiligung der ostbelgischen Abiturienten die Rede sein“, stellte Mollers klar.

Durch die Anpassung der obersten zu vergebenden Note werde der Tatsache Rechnung getragen, dass das Erreichen der vollen Punktzahl im belgischen Schulsystem im Gegensatz zum deutschen nahezu unmöglich sei. „Wir gehen also bei der reinen Umrechnung nicht von einer Benachteiligung aus.“

Diese Annahme sei ihm bei Gesprächen in NRW bestätigt worden. Allein in Bezug auf das Medizinstudium habe das dortige Ministerium von einer deutlichen Bevorzugung der belgischen Kandidaten gesprochen. „Auch die oft gehörte Behauptung, dass in NRW nur einige wenige Fächer in die Berechnung der Abiturnote einfließen würden, wies das Ministerium für Kultur und Wissenschaft entschieden zurück“, erklärte der Minister.

Tatsächlich lägen der Berechnung der Abiturnote für die gymnasiale Oberstufe in NRW verschiedene Leistungen zugrunde: Zum einen die Leistungen in den für die Zulassung zur Abiturprüfung anrechenbaren Kurse der Qualifikationsphase – hier sind maximal 600 Punkte möglich – und zum anderen die Leistungen in der Abiturprüfung, für die maximal 300 Punkte vergeben werden. Von den belegten Kursen der Qualifikationsphase fließen zwischen 27 und 32 Grundkurse und acht Leistungskurse in die Berechnung der Abiturnote ein, also mindestens 35 und maximal 40 Kurse. Die genaue Berechnung der Abiturdurchschnittsnote ergibt sich aus der Addition der Punkte aus den beiden Leistungsblöcken.