Mehr Spielraum bei der Mehrwertsteuer

Die Behörde präsentierte Pläne, wonach die EU-Staaten künftig mehr Spielraum beim Festsetzen ermäßigter Steuersätze bekommen sollen. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen zudem Bürokratiehürden und damit verbundene Kosten reduziert werden. Die Nationalstaaten müssten den Vorschlägen einstimmig zustimmen, damit sie Gesetz werden können.

In der EU existiert aus historischen Gründen ein Flickenteppich an Umsatzsteuer-Regelungen. Dadurch ist es manchen Staaten erlaubt, für bestimmte Produkte Ausnahmen einzusetzen, während diese in einem Nachbarstaat voll besteuert werden. Steuern zu erheben beziehungsweise Steuersätze festzulegen liegt in der Kompetenz der einzelnen Nationalstaaten. Auf EU-Ebene gibt es aber Rahmenbedingungen und Mindestsätze.

Der EU-Kommission zufolge soll der Standard-Mehrwertsteuersatz nun weiterhin mindestens 15 Prozent betragen. Zusätzlich könnten die Staaten individuell drei reduzierte Sätze für einzelne Produktkategorien festlegen. Zwei davon müssten zwischen 5 Prozent und dem jeweiligen Standardsteuersatz liegen. Der dritte dürfte zwischen 0 Prozent und den jeweils festgelegten reduzierten Sätzen liegen. Zudem wäre es den Staaten erlaubt, auf bestimmte Waren gar keine Mehrwertsteuer zu erheben. Für bestimmte Produkte – wie Alkohol, Waffen oder Tabakwaren – wären künftig keine ermäßigten Steuersätze erlaubt. Dabei spielten unter anderem Sorgen um die öffentliche Gesundheit eine Rolle, sagte EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten bereits 2016 mehr Flexibilität befürwortet. (dpa)