Längere Übergangsfrist für IZOM-Patienten

Für Patienten der Ostbelgien-Regelung, die noch in den Genuss des IZOM-Abkommens kamen, ist die Übergangsfrist bis Ende März 2018 verlängert worden. | Photo News

Bis Ende des laufenden Jahres sollte eigentlich eine Alternative gesucht werden. „Da aber noch keine Lösung in Sicht war, habe ich für eine Verlängerung plädiert. Die Krankenkassen, allen voran die Freie, haben diese Forderung unterstützt“, gab DG-Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP) bekannt.

Vor diesem Hintergrund sei beschlossen worden, die Übergangsregelung für die laufenden Behandlungen bis zum 31.März 2018 zu verlängern. „Das sorgt für eine Kontinuität. Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Wir setzen uns weiterhin für einen Ausbau dieser Regelung ein“, so der Minister. Die „Ostbelgien-Regelung“ hatte das IZOM-Abkommen im vergangenen Sommer ersetzt und läuft über ein Jahr – also bis Sommer 2018. Die Regelung steht aber in der Kritik, weil sie deutlich weniger Vorteile für die Patienten im Grenzraum bietet.

Die abgelaufene IZOM-Regelung hatte zuletzt auch für politischen Zündstoff gesorgt. Die CSP hatte sich zuletzt immer wieder für Verbesserungen stark gemacht, sah sich aber alleine auf weiter Flur. Die Mehrheitsparteien (ProDG, SP und PFF) verwiesen aber auf föderale Zuständigkeiten in dieser Frage und auch darauf, dass das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv/Inami) IZOM unbedingt habe beenden wollen. Man sei froh, überhaupt eine Nachfolgeregelung erhalten zu haben. Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) und die Föderalabgeordnete Kattrin Jadin (PFF-MR) hatten der CSP vorgeworfen, aus dieser Angelegenheit parteipolitisches Kapital zu schlagen. (sc)