Kürzungen von Sozialleistungen für Grenzgänger? Absage der Kommission

Im August gibt es einen einmaligen Zuschlag zum Kindergeld. | Andrea Warnecke

In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten wird nämlich vermehrt darüber diskutiert, Grenzgängern, die kindergeldberechtigt sind, ein dem Lebensstandard des Herkunftslandes und den dort üblichen Sozialleistungen entsprechendes Kindergeld auszuzahlen. In ihrer nun erfolgten Antwort erteilt die EU-Kommission solchen Plänen eine klare Absage. „Die Kommission macht deutlich, dass die aktuell geltenden Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eine alleinige Kürzung von Sozialleistungen für Grenzgänger nicht zulassen. Mobile Arbeitnehmer haben laut Kommission Anspruch auf das gleiche Kindergeld wie lokale Arbeitnehmer, und zwar unabhängig davon, wo die betroffenen Kinder wohnen. Entsprechende Pläne, wie sie beispielsweise in Deutschland oder Österreich zur Debatte stehen, sind demnach ganz klar illegal und nicht mit europäischem Recht vereinbar“, erklärt Arimont in einer Mitteilung.

„Nationale Maßnahmen zur Indexierung der Familienleistungen, die für in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Kinder zu zahlen sind, sind nach Dafürhalten der Kommission nicht mit den geltenden Bestimmungen vereinbar, wie sie der Gerichtshof der Europäischen Union ausgelegt hat“, legt die Kommission in ihrer Antwort aus. „Für die gleichen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge sollten auch die gleichen Leistungsansprüche erworben werden und gelten. Dieser Ansatz deckt sich mit dem Ansatz, den die Kommission auch bei anderen Dossiers verfolgt – zum Beispiel bei ihrem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern – und der auf dem Grundsatz beruht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt haben, wenn sie am gleichen Ort die gleiche Arbeit verrichten“.

Der ostbelgische EU-Abgeordnete sieht die Antwort der Kommission insbesondere für die vielen Grenzgänger in Ostbelgien positiv: „Die Kommission macht deutlich, dass es eine Ungleichbehandlung der Grenzgänger bei den Sozialleistungen nicht geben darf. Wer dergleichen versucht, sollte mit einer Klage vor dem EuGH rechnen“, so Arimont abschließend. (red)