Klage gegen Taylor Swift teilweise verworfen

Während Taylor Swifts Grabsch-Prozess gegen den Radio-DJ David Mueller noch läuft, wurde dessen Klage gegen die Sängerin nun abgewiesen. | Rolf Vennenbernd/dpa

Der Disput dreht sich um einen Vorfall bei einem Fototermin im Juni 2013, bei dem Mueller der Sängerin unter den Rock gegriffen haben soll. Der DJ, der die Grabschvorwürfe abstreitet, hatte damals seinen Job bei einem Radiosender verloren. In seiner Klage gegen Swift und ihr Team behauptete er, deren Anschuldigungen hätten zu der Kündigung geführt. Swift konterte mit einer Gegenklage wegen sexueller Belästigung.

Nach dem Richterentscheid am Freitag hat Mueller in dem seit Montag laufenden Prozess nicht aufzeigen können, dass Swift an seiner Entlassung schuld war.

Der Prozess vor einer achtköpfigen Jury soll am Montag fortgesetzt werden. Die Geschworenen müssen etwa darüber entscheiden, ob Swifts Mitangeklagte, darunter die Mutter der Sängerin, zur Verantwortung gezogen werden können. Auch geht es weiterhin um die Klage von Swift gegen Mueller wegen Missbrauch und Körperverletzung. (dpa)