Keine Mehrheit für transnationale Listen bei Europawahlen

Blick auf das EU-Parlament in Straßburg. | Photo News

Am Mittwoch schlug das Europaparlament erste Pflöcke ein, mit dem Ziel, die nächste EU-Wahl in gut einem Jahr attraktiver und bürgernäher zu machen. Ehrgeizige Pläne von Sozialdemokraten, Grünen und Linken für eine Grundsatzreform nach dem Brexit 2019 scheiterten jedoch. Das letzte Wort haben ohnehin die EU-Staats- und Regierungschefs, die sich die Frage bei einem Sondergipfel am 23. Februar erstmals vornehmen. Weil 2019 wegen des Brexits 73 Sitze britischer Abgeordnete frei werden, schlug der Verfassungsausschuss des Europaparlaments eine Grundsatzreform vor – die allerdings am Mittwoch im Plenum keine Mehrheit fand. 27 dieser freien Mandate sollten für sogenannte transnationale Listen genutzt werden.

Auch bei der Europawahl hätte es damit Erst- und Zweitstimme gegeben – eine für nationale Kandidaten und eine für europaweite Parteilisten, auf denen auch Bewerber anderer Länder stehen. Das wäre eine echte europäische Abstimmung über EU-Grenzen hinweg, eine breit angelegte Debatte über europäische Themen, eine Mobilisierung der Europäer für die Wahl und für die EU, sagen Befürworter.

Die Europäische Volkspartei (EVP) – die größte Fraktion im Europaparlament, der auch der ostbelgische Abgeordnete Pascal Arimont angehört – lehnte die Idee ab und bezeichnete es als „Sieg der Vernunft“, dass er durchfiel. „Wir müssen näher an die Bürger heran, statt uns von den Bürgern zu entfernen“, sagt Fraktionschef Manfred Weber. Das Ziel Bürgernähe und Demokratie schreibt auch er sich auf die Fahnen, setzt aber auf ein anderes Rezept, das die Mehrheit im Parlament am Mittwoch denn auch mittrug: Die Parteien sollen für die Parlamentswahl 2019 wieder europäische Spitzenkandidaten aufstellen, aus denen dann der nächste EU-Kommissionspräsident ausgewählt wird. 2014 lief es das erste Mal so. Die EVP holte die meisten Sitze im Parlament und setzte ihren Spitzenkandidaten Jean-Claude Juncker tatsächlich als Kommissionspräsidenten durch. „Dieses Konzept ist aus unserer Sicht unumkehrbar“, sagt Weber und richtet prompt eine Warnung an die EU-Staats- und Regierungschefs: Die EVP werde 2019 niemanden zum Kommissionschef wählen, der nicht Spitzenkandidat war.

Nach den EU-Verträgen ist es so: Der Europäische Rat – also die Staats- und Regierungschefs – schlägt den Kandidaten für das mächtige Amt des Kommissionschefs vor und muss das Ergebnis der Europawahl nur „berücksichtigen“. Ist der Spitzenkandidat der stärksten Partei nach der Wahl praktisch gesetzt, bindet das dem Rat die Hände. Ob sich das EU-Parlament durchsetzt, ist ungewiss. Die Entscheidung liegt beim Europäischen Rat. Beim Sondergipfel am 23.Februar will Ratspräsident Donald Tusk die Meinungen der Staats- und Regierungschefs ausloten. Die Visegrad-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn haben schon wissen lassen, dass sie kein Interesse haben, das Europaparlament weiter aufzuwerten: Die Chefs im Rat sollen die Entscheidungen treffen, kontrolliert von ihren nationalen Parlamenten. (dpa)