Kein Kandidat erfüllt Kriterien

Die betreffenden Länder erfüllten nicht alle rechtlichen Voraussetzungen – darunter Preis- und Wechselkursstabilität sowie solide öffentliche Finanzen. Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn sind laut den EU-Verträgen verpflichtet, der Gemeinschaftswährung langfristig beizutreten. Die Länder müssen jedoch eine Reihe an Kriterien erfüllen. Festgelegte Fristen gibt es dafür nicht. Alle Staaten erfüllten nun die Bedingung solider öffentlicher Finanzen, teilte die Kommission weiter mit – keines jedoch das Wechselkurs-Kriterium. Der sogenannte Europäische Wechselkursmechanismus ERM II ist sozusagen das Wartezimmer für den Euro. Die Währungen der jeweiligen Länder dürfen darin nur innerhalb einer begrenzten Bandbreite zum Euro auf- oder abwerten. (dpa)