Italien: Millionenhilfe für Bank war rechtens

<p>Auf der Außenwand einer Filiale des italienischen Geldhauses Unicredit in Rom (Italien) steht das italienische Wort für Bank geschrieben.</p>
Auf der Außenwand einer Filiale des italienischen Geldhauses Unicredit in Rom (Italien) steht das italienische Wort für Bank geschrieben. | Lena Klimkeit

Die EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass es sich um illegale staatliche Beihilfen handelte, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim obersten EU-Gericht – dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – vorgegangen werden. Die Banca Popolare di Bari hatte 2013 Interesse an der kleinen Banca Tercas angemeldet. Da diese sich in Schieflage befand, gewährte der italienische Einlagensicherungsfonds vor der Übernahme Unterstützung in Höhe von etwa 300 Millionen Euro. Die EU-Kommission befand 2015, dass es sich dabei um nach EU-Recht wettbewerbsverzerrende Staatsbeihilfe handelte. Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass das italienische Einlagensicherungssystem (Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi) ein privatrechtliches Konsortium sei, das sich aus Vertretern der Mitgliedsbanken zusammensetze. Die per Gesetz übertragene Aufgabe des Fonds bestehe nur darin, Einleger (mit maximal 100.000 Euro pro Einleger) zu entschädigen, wenn eine Mitgliedsbank zwangsliquidiert werde. Laut Satzung könnten die Mitglieder darüber hinaus aber auch freiwillige Maßnahmen treffen. (dpa)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment