Immunität von Frauke Petry soll aufgehoben werden

Die Immunität der AfD-Chefin Frauke Petry soll aufgehoben werden. | dpa

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl steht AfD-Chefin Frauke Petry wohl bald ohne parlamentarische Immunität da. Der zuständige Ausschuss des sächsischen Landtags stimmte am Donnerstag einem Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft zu, der Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Da der Beschluss einstimmig fiel, tritt er ohne weitere Befassung des Landtags in Kraft, so es binnen einer Woche nach der schriftlichen Information der Abgeordneten keinen Widerspruch gibt. Und damit rechnet niemand.

Dann wäre der Weg frei für die Staatsanwaltschaft, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben. Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Strafverfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie. „Das war bisher nicht möglich.“

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-jährige Bundes- und Landesvorsitzende. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden bereits im Mai eingestellt. Sachsens AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer, der dem Immunitätsausschuss des Landtags angehört, begrüßte die Entscheidung. Am Ende des Verfahrens könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er. (dpa)