Gericht stoppt Ersatzklingen

Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase. Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Im Handel noch vorhandene Ware müsse jedoch nicht zurückgerufen werden, betonte eine Gerichtssprecherin. Der Rasiererhersteller Wilkinson und sein Mutterkonzern Edgewell hatten Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Rasierer des Konkurrenten passen. (dpa)