Führerscheine der Klasse G auch in Deutschland anerkannt

Der Führerschein der Klasse G für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist seit dem Jahr 2006 für jeden Landwirt verpflichtend, der nach Oktober 1982 geboren wurde. Illustration: Frank May/dpa | 4

„Nach vielen Interventionen bei den deutschen und belgischen Verkehrsministerien erhalten wir endlich eine klare Antwort bezüglich des Problems, dass die hiesigen Junglandwirte mit ihren Traktoren bislang nicht über die deutsche Grenze fahren durften“, so Arimont. „Jetzt muss diese Botschaft auch bei den Kontrollbehörden vor Ort ankommen“. Der Führerschein der Klasse G für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist seit 2006 für jeden Landwirt verpflichtend, der nach Oktober 1982 geboren wurde. Bislang wurde dieser Führerschein jedoch nur auf belgischem Territorium anerkannt. In Europa besteht für landwirtschaftliche Gefährte, anders als zum Beispiel für den Autoführerschein, keine gemeinsame Führerschein-Regelung, sodass diese in die nationale Zuständigkeit fallen.

Das stellte für viele hiesige junge Landwirte bei Nicht-Anerkennung ein erhebliches Problem dar: Für Futtereinkäufe, Reparaturen oder bestimmte Arbeiten muss oftmals die Grenze überschritten werden. Hierbei kam es in der Vergangenheit in Deutschland mehrmals zu Kontrollen.

In seinem Schreiben an den EU-Abgeordneten stellt der deutsche Staatssekretär nun klar, dass gemäß des sogenannten Wiener-Abkommens Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland fahren dürfen, wenn sie dort keinen ordentlichen Wohnsitz haben. „Voraussetzung ist jedoch, dass die Klasse G im Führerschein eingetragen ist“, so der Staatssekretär. „Wir werden weiterhin mit dem Verkehrsministerium in Kontakt bleiben, um sicherzustellen, dass diese Botschaft auch bei den Kontrollbehörden in der deutschen Eifel ankommen wird“, so Arimont. (red)