EuGH-Entscheidung zu Genschere Crispr steht an

Ein Schild mit der Aufschrift „Genfood“, aufgenommen vor einem gentechnisch veränderten Maiskolben auf einem Feld. | Patrick Pleul/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will dazu am 25. Juli eine weitreichende Entscheidung treffen. Bisher gibt es solches Obst, Gemüse oder Fleisch im Supermarkt nicht zu kaufen. Es rentiert sich für den Handel schlicht nicht. Verbraucher können die Produkte an einer speziellen Kennzeichnung erkennen – und lassen die Finger davon. Doch bald könnten bestimmte genetisch manipulierte Produkte quasi inkognito ihren Weg in die Regale finden. Denn vor dem EuGH geht es um die Frage, ob neue gentechnische Methoden wie bestimmte Anwendungen der Genschere Crispr unter die strengen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts fallen. Dabei werden gezielte Änderungen im Erbgut erreicht, ohne dass fremde DNA eingefügt wird. Methoden wie Crispr gelten als besonders günstig und effizient.

Umstritten ist, ob beispielsweise auf diese Weise veränderte Pflanzen rechtlich gesehen Gewächsen aus herkömmlicher Züchtung gleichzusetzen sind. Oder ob es sich doch um sogenannte Gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) im juristischen Sinne handelt? Verbraucherschützer sind alarmiert. GVOs müssen vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden und im Handel gekennzeichnet sein. Je nach Entscheidung des Gerichts fallen künftig bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht unter die GVO-Regularien. „Das ist nicht im Sinne des Vorsorgeprinzips. Deshalb plädieren wir ganz stark dafür, dass diese Produkte als Gentechnik eingestuft werden“, sagt Isabelle Mühleisen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mühleisen geht davon aus, dass von der Kennzeichnungspflicht befreite Produkte den Weg in den Handel finden. „Das wird dann ein riesiger Feldversuch.“ Bei der Gentechnik gehe es um Lebewesen, die sich vermehren, genetisch austauschen und sich auch unkontrolliert ausbreiten können.“

Ausnahmen bei der Kennzeichnungspflicht gibt es schon jetzt. So müssen Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden. Dazu gehören Milchprodukte, Fleisch oder auch Eier. Wer hier Gentechnik ausschließen will, sollte laut Verbraucherschützerin Mühleisen auf das „Ohne Gentechnik“-Siegel achten. (dpa)