EU: Weniger Urlaubsgeld ist möglich

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michal Bobek, erklärte mit Blick auf die Klage eines Betonbauers vor einem deutschen Arbeitsgericht, dass das Unionsrecht „keine präzisen Regeln für die Berechnung der Urlaubsvergütung“ vorsehe. Das Arbeitsgericht Verden (Niedersachsen) hatte sich mit dem Fall an den EuGH gewandt.

Der Betonbauer hatte nach einer längeren Periode von Kurzarbeit weniger Urlaubsgeld bekommen, als dies ohne Kurzarbeit der Fall gewesen wäre. Von seinem Arbeitgeber forderte er die volle Auszahlung der ihm nach seiner Ansicht zustehenden Urlaubsvergütung samt Zinsen. (dpa)