EU-weite Schnäppchenjagd im Internet wird einfacher

Die EU hat sich auf ein Aus für „Geoblocking“ geeinigt. Damit gibt es für das Online-Shopping in Zukunft weniger Hürden. Nicht betroffen von der Einigung sind die audiovisuellen Dienste wie Filme oder Streaming-Angebote. Screenshot: GrenzEcho | 4

So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen, wie die EU-Kommission mitteilte. Der Fachausdruck lautet „Geoblocking“. Ein Beispiel ist der Fall eines belgischen Kunden, der über eine deutsche Website einen Kühlschrank erwerben will. Ihm darf der Kauf künftig nicht mehr verweigert werden. Stattdessen muss der Händler dem ausländischen Kunden die Möglichkeit anbieten, das Produkt abzuholen oder den Transport zu organisieren – wenn er es nicht selbst ins Ausland schicken will. Zudem wird es zum Beispiel Freizeitparks wie Disneyland Paris nicht mehr erlaubt sein, belgischen Kunden dazu zu zwingen, ihre Eintrittskarten auf der belgischen Website des Unternehmens zu kaufen. So könnten diese künftig zum Beispiel auf der französischen Website ihre Tickets erwerben, wenn diese dort günstiger sind.

„Audiovisuelle Dienste wie Streaming-Angebote oder Filme nicht betroffen.“

Auf das neue Regelungspaket einigten sich Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten sowie Vertreter des Europaparlaments und der Kommission. Es soll bis Ende 2018 in Kraft treten. „Heute haben wir einen Schlussstrich unter die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Online-Shopping gezogen“, so der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizekommissionspräsident Andrus Ansip. „Das ist eine wichtige Etappe im Kampf gegen Geoblocking“, begrüßte auch der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) die Einigung. Mit den neuen Regeln könnten Europäer wählen, von welcher Webseite sie etwas kaufen wollen, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden. Für Unternehmen, die grenzüberschreitend online tätig sind, werde zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. „Nicht betroffen von der Einigung sind die audiovisuellen Dienste wie Filme oder Streaming-Angebote. Für die Abschaffung des Geoblocking in diesem Bereich bedarf es rechtlich einer Anpassung des europäischen Urheberrechts. Nach einer zweijährigen Prüfphase soll jedoch eine Erweiterung der Anwendung auf die so genannten audiovisuellen Inhalte möglich werden“, so Arimont. (dpa/red)