Ein Jahr Loveparade-Prozess: Aufklärung steht im Vordergrund

Kreuze und Blumen erinnern an die Loveparade-Tragödie in Duisburg. | Martin Gerten/dpa

Das Verfahren ist eines der aufwendigsten der Nachkriegszeit – gemessen an der Dauer und der Zahl der Beteiligten. Aus Platzgründen hat das Landgericht Duisburg die Hauptverhandlung in eine Kongresshalle nach Düsseldorf verlegt.

Worum geht es? Weiterhin darum, ob und gegebenenfalls welche persönliche Schuld zehn Angeklagte daran tragen, dass bei der Loveparade in Duisburg im Juli 2010 in einem tödlichen Gedränge 21 Menschen erdrückt und viele hundert verletzt wurden. Vor allem aber geht es um Aufklärung, wie es zu der Katastrophe kommen konnte. Auf der Anklagebank sitzen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Gerichtssprecher Matthias Breidenstein ist zufrieden mit dem bisherigen Verlauf: „Der Prozess kommt zügig voran. Sämtliche Verfahrensbeteiligte arbeiten konstruktiv an einer Aufklärung der Geschehnisse mit“, sagt er. Eine Verzögerungstaktik sei bei niemandem erkennbar.

Aufklärung ist ein Schlüsselwort für den Prozess. Vor einigen Monaten hatten Nebenklage-Anwälte Sorge vor einer vorschnellen Einstellung des Verfahrens geäußert, nachdem der Richter für das Frühjahr ein sogenanntes Rechtsgespräch angekündigt hatte. Dabei tauschen sich alle beteiligten Juristen ergebnisoffen über den Stand der Beweisaufnahme und die rechtlichen Bewertungen aus. Plein versprach daraufhin Anfang Oktober: „Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir nach dem Ende des Verfahrens sagen können, warum die Kinder der Nebenkläger gestorben sind und warum da viele verletzt worden sind. Wir werden die Fragen, die dringend zu beantworten sind, hier beantworten. Wir werden sagen, was die Ursache für die Katastrophe war.“ Eine Einstellung hatte er allerdings nicht ausgeschlossen: „Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Einstellung das Richtige ist, dann ist kein Raum mehr für eine andere Entscheidung, also für eine Verurteilung oder einen Freispruch. Dann gebietet es der Rechtsstaat, dass wir genau so verfahren. Wenn das nicht so ist, werden wir selbstverständlich weiterverhandeln.“ Das Rechtsgespräch findet am 16. Januar statt. Es werden Hinweise dazu erwartet, ob der Prozess anschließend bis zu einem Urteil fortgesetzt oder vorher ohne Urteil eingestellt wird. Daran teilnehmen können bis zu 75 Juristen: Verteidiger, Nebenklage-Anwälte, Staatsanwälte und Juristen der Strafkammer. Grundlage des Rechtsgesprächs ist auch ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten zum Hergang und zu den möglichen Ursachen der Tragödie. Wichtige Erkenntnis des Gutachters: Das Unglück hätte schon in der Planungsphase verhindert werden können. Rechtsanwalt Gerd-Ulrich Kapteina vertritt einen der angeklagten Mitarbeiter der Stadt. „Nach knapp einem Jahr Verhandlungsdauer ist festzustellen, dass die Komplexität des Falles weit über das hinausgeht, was in der Anklageschrift zugrunde gelegt wurde“, sagt er. Dies gelte unter anderem für die Einschätzung der Rolle der Polizei mit ihren Kommunikationsproblemen und deren Entscheidungen vor Ort. „Wir sind aber noch nicht am Ziel. Wir hoffen, dass die gründliche Aufklärungsarbeit des Gerichts weiteren Aufschluss erbringen wird.“ (dpa)