Deutsches Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Ceta

Das Bundesverfassungsgericht knüpfte sein Ja zu Ceta an Bedingungen. | dpa



Die deutsche Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab. Die Bundesregierung muss aber laut Richterspruch dafür sorgen, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht.

Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.

Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada könnte allerdings an der Blockade von Belgien scheitern. Hintergrund sind Widerstände im frankofonen Landesteil gegen die umstrittene Vereinbarung mit dem nordamerikanischen Land. (dpa)