Ceta: Welche Teile treten in Kraft?

ZÖLLE: Beide Seiten verpflichten sich, Zölle auf Einfuhren erheblich zu senken oder ganz zu beseitigen.

EINFUHR-/AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN: Der freie Import und Export von Waren darf nicht verboten oder eingeschränkt werden. Ausnahmen sind lediglich für Waren vorgesehen, deren Handel bereits beschränkt ist. In der EU gilt dies etwa für Folterwerkzeuge.

INVESTITIONSSCHUTZ: Regelungen zum Investitionsschutz im Rahmen von Ceta können erst in Kraft treten, wenn sämtliche EU-Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Dabei geht es etwa um die Frage, an wen sich europäische Investoren wenden können, wenn sie den Eindruck haben, in Kanada ungerecht behandelt zu werden. Die EU-Kommission plädiert hier zudem für die Schaffung eines internationalen Schiedsgerichts – das ist allerdings noch Zukunftsmusik. (dpa)