Aufteilung des Vermögens soll leichter werden

Nun traten neue EU-Regeln in Kraft, die festlegen, welches Gericht für ein Paar zuständig ist und nach welchem nationalen Recht geurteilt wird. Beides ist je nach Fall entweder davon abhängig, wo die Ehepartner leben oder wo die Ehe geschlossen wurde. Weil sich nicht alle EU-Staaten auf die neuen Regeln einigen konnten, gelten sie zunächst nur in 18 Ländern. Darunter sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Irland, Dänemark, Polen und weitere osteuropäische Staaten beteiligen sich nicht. (belga/dpa)