Arimont plädiert für europäische Atomaufsicht

Pascal Arimont (Fünfter von rechts) beim Arbeitsgespräch mit Energiekommissar Cañete. | CSP

„Die Gefahren der Kernenergie machen an der Grenze nicht halt. Es gibt daher wohl wenige Bereiche, die so grenzüberschreitend zu betrachten sind, wie die Sicherheit von Atomkraftwerken. In Ostbelgien und der gesamten Grenzregion bestehen nach wie vor erhebliche Zweifel an der Sicherheit der Atomreaktoren Tihange 2 und Doel 3. Bislang können nur nationale Behörden über das Herunterfahren oder die Schließung solcher Kernkraftwerke entscheiden. Wir brauchen aber eine echte europäische Aufsicht, um Situationen wie bei Tihange 2 und Doel 3 auszuschließen“, so Arimont, nachdem er den EU-Kommissar gemeinsam mit seiner Parlamentskollegin Sabine Verheyen (CDU) und verschiedenen Bundestagsabgeordneten aus der Euregio getroffen hatte.

Sich häufende Berichte über Tausende Risse in den Druckbehältern der Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 tragen laut Arimont nicht dazu bei, das Vertrauen in die zuständige belgische Atomaufsicht (FANK) zu verbessern. Nicht zuletzt der belgische Experte Walter Bogaerts von der Katholischen Universität Leuven (KUL) sei vor Kurzem zu dem Schluss gekommen, dass die Risse in den Reaktordruckbehältern nicht mit unwesentlichen Herstellungsfehlern zu begründen seien.

Da immer noch erhebliche Zweifel an der Sicherheit der Reaktoren beständen, forderten die Abgeordneten bei dem Austausch deren Schließung. Der EU-Kommissar erklärte, dass seine Generaldirektion Überprüfungsmissionen („peer reviews“ oder „Kreuzgutachten“) in allen europäischen Staaten initiiert habe, in deren Rahmen bis Ende 2018 vor allem die Sicherheitslage in älteren Kernkraftwerken durch internationale Experten bewertet werde. Erste Berichte seien Anfang 2018 zu erwarten.

Die Überprüfungen beruhen den Angaben zufolge auf einer Anpassung der Richtlinie für nukleare Sicherheit aus dem Jahr 2014, die Belgien bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Der Kommissar betonte, dass die Kommission nach aktueller Rechtslage auch bei diesen Untersuchungen auf die Einschätzungen der nationalen Kontrollbehörden vertrauen müsse. Eine tatsächliche europäische Aufsichtsbehörde sei von den Mitgliedstaaten nicht gewollt, da diese die entsprechenden Hoheitsrechte nicht an die Ebene der EU abgeben möchten. (sc/red)