20 Jahre Gefängnis für Salah Abdeslam

Salah Abdeslam ist wegen versuchten Polizistenmordes und illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde der Franzose marokkanischer Abstammung wegen einer Schießerei im März 2016 in der Brüsseler Gemeinde Forest. Dabei waren drei Polizisten verletzt worden.

Sein mitangeklagter Komplize Sofien Ayari erhielt ebenfalls 20 Jahre Haft. Beide wurden zudem zu einer Geldstrafe von je 12.000 Euro verurteilt. Außerdem werden ihnen die bürgerlichen Rechte für die Dauer von zehn Jahren aberkannt. Die Beträge, die sie an die verletzten Polizisten zahlen müssen, die sich dem Prozess als Zivilpartei angeschlossen hatten, übersteigen 375.000 Euro. Dem belgischen Staat wurde die Summe von 142.000 Euro zugesprochen.

Abdeslam soll zu einer Terrorzelle der Organisation Islamischer Staat (IS) gehören, die die blutigen Anschläge in Paris im November 2015 und in Brüssel im März 2016 verübte. Dabei kamen in Paris 130 Menschen und in Brüssel 32 Unschuldige ums Leben. Abdeslam sitzt in Frankreich in Untersuchungshaft und war bei der Urteilsverkündung in Brüssel am Montag nicht anwesend. Dies gilt auch für den zweiten Angeklagten Ayari.

Die Vorsitzende beim Strafgericht schilderte den Fall und die Indizien vor Verkündung des Strafmaßes noch einmal ausführlich.

Abdeslam soll nach den Pariser Anschlägen nach Belgien geflohen und dort untergetaucht sein. Monatelang wurde nach ihm gefahndet, er galt als Europas meistgesuchter Terrorist. Als er bei einer Razzia in der Brüsseler Gemeinde Forest am 15. März 2016 mit zwei Komplizen aufgespürt wurde, sollen sie auf Polizisten geschossen und drei Beamte verletzt haben. Ein Verdächtiger, der Algerier Mohamed Belkaid, wurde bei dem Feuergefecht getötet. Die Vorsitzende beim Strafgericht schilderte den Fall und die Indizien vor Verkündung des Strafmaßes noch einmal ausführlich. Sie kam danach zu dem Schluss, dass es sich bei der Schießerei um ein terroristisches Attentat gehandelt habe. Sie sprach in diesem Zusammenhang von „extrem schweren Straftaten“, da unter anderem mit Kriegswaffen auf die Polizisten geschossen worden sei. Die Argumente der Verteidigung, die wegen Verfahrensfehlern auf Straffreiheit plädiert hatte, wies sie zurück.

Abdeslam entkam nach der Schießerei von Forest zunächst, wurde aber wenige Tage später in der Brüsseler Gemeinde Molenbeek gefasst. Das setzte die Terrorzelle damals möglicherweise so unter Druck, dass sie kurz darauf überhastet in Brüssel zuschlug. Dort sprengten sich am 22. März 2016 Selbstmordattentäter am Flughafen und in der U-Bahn in die Luft.

Der Präsident des französischsprachigen Gerichts Erster Instanz von Brüssel, Luc Hennart, teilte bei einer Pressekonferenz am Montagmittag mit, dass der Ort der Vollstreckung des Urteils von Salah Abdeslam zwischen der belgischen und der französischen Regierung diskutiert werden müsse. Solange dies nicht geschehen sei, bleibe Abdeslam in Frankreich in Untersuchungshaft. Die umfangreichen Ermittlungen zu den Pariser Terroranschlägen werden voraussichtlich noch bis 2019 dauern. Er soll dort bei den Attentaten im November 2015 unter anderem ein Kamikaze-Kommando zu einem der Anschlagsorte gebracht haben.

Anwalt Mary hatte in seinem Plädoyer auf die Unzulässigkeit des Strafverfahrens hingewiesen.

Nach der Urteilsverkündung ließ die Reaktion von Salah Abdeslams Anwalt nicht lange auf sich warten. Sven Mary sprach von einer „kreativen Urteilsfindung“. Mary hatte in seinem Plädoyer auf die Unzulässigkeit des Strafverfahrens hingewiesen und dabei auf die Sprachgesetzgebung verwiesen. Dieses Argument wies das Gericht zurück. Anwalt Mary erklärte, er müsse das Urteil zunächst mit seinem Mandanten besprechen. Die Verteidigung hat 30 Tage Zeit, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen. (belga/dpa)