Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss und ohne „Autosécurité“



Dies geht aus dem Bericht der Polizeizone Weser-Göhl hervor.

Der Unfall ereignete sich kurz vor 17 Uhr an der Lütticher Straße. Beide Fahrer blieben unverletzt, die Beifahrerin, die sich im vorderen Fahrzeug befand, klagte zwar über Schmerzen in Nacken und Rücken, verzichtete jedoch darauf, eine Ambulanz anzufordern.

Bei der polizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss stand. Außerdem war die technische Prüfbescheinigung des Fahrzeugs seit mehr als fünf Monaten abgelaufen.

Ob es sich bei den Fahrern der Fahrzeuge um Männer oder Frauen handelte und um welche Art von Fahrzeugen es sich handelte, war dem Polizeibericht nicht zu entnehmen.