Unterstützung für außerschulische Betreuung in kleinen Dörfern

Durch die Anpassungen im Erlass hat die DG-Regierung verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Tagesmütter nun auch gesetzlich verankert. Illustration: Georg Wendt/dpa | 4

„Besonders in kleinen Ortschaften ist es oftmals schwierig, die gesetzliche Mindestanwesenheit in der AUBE einzuhalten. Diese Standorte sind stets von einer Schließung bedroht“, begründete Familienminister Antonios Antoniadis (SP) in einer Pressemitteilung die Entscheidung, die Anwesenheitsregelungen in der außerschulischen Betreuung anzupassen. Durch diese Maßnahme könnten kleinere Standorte der außerschulischen Betreuung auch weiterhin bestehen bleiben oder sogar neue entstehen.

Durch die Anpassungen im Erlass seien außerdem verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Tagesmütter nun auch gesetzlich verankert. So möchte die Regierung u.a. den Tagesmüttern bei den räumlichen Anpassungen/Ausstattungen zur Einhaltung der Sicherheitsauflagen unter die Arme greifen. Hierfür können künftig die Tagesmütter alle sechs Jahre eine finanzielle Unterstützung der Regierung erhalten, um beispielsweise Treppenschutzgitter oder Kinderbettchen bezahlen zu können. Auch für die geleisteten Überstunden gibt es laut Antoniadis eine neue Regelung, die jedoch schon seit dem Sommer praktisch umgesetzt werde. Demnach werden die Tagesmütter nicht mehr ab der elften, sondern bereits ab der neunten Betreuungsstunde vergütet. „Den Eltern kostet diese Maßnahme keinen Cent. Im Gegenteil – sie sparen sogar daran“, so der Minister. Der Tagesmütterdienst des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB) erhält außerdem jährlich zusätzlich 4.500 Euro (indexiert) zum Ankauf von pädagogischem Material für die konventionierten Tagesmütter. (red)