Bis zum 30. April muss Belgien bei der EU-Kommission sein Stabilitätsprogramm 2018–2021 gemäß dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt hinterlegen. Dieses umfasst die Projektion der Haushaltsentwicklung aller staatlichen Ebenen (Föderalbehörde, Regionen und Gemeinschaften), die nach der europäischen Buchhaltungsnorm SEC2010 ermittelt wird.
Anscheinend hat die EU-Kommission doch kein Problem mit dem belgischen Staatshaushalt. | reporters
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