In Ostbelgien wird das bewegliche Kulturgut von „außerordentlicher Bedeutung“ unter Schutz gestellt. Ein entsprechendes Dekret ist Anfang April in Kraft getreten - jetzt fehlt nur noch der Ausführungserlass der Regierung.
Kulturministerin Isabelle Weykmans: „Nur wenige Einzelstücke werden den besonderen Schutzstatus erhalten.“ | David Hagemann
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